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AGB

das kleingedruckte

Zwischen der Mantrail Academy Austria in Folge kurz „MAA“ genannt, und der/m KundIn wird Folgendes vereinbart:

Gegenstand der Dienste der MAA sind Mantrailing Trainings, Seminare, Theorievorträge oder eine Mantrailing Trainer Ausbildung.

Das Mindestalter des/der Hundeführers/In, d.h. jener Person, die aktiv mit dem Hund während Veranstaltungen der MAA arbeitet, ist 15 Jahre. Minderjährige HundeführerInnen ab einem Alter von 15 Jahren dürfen nur mit Zustimmung der Eltern unbeaufsichtigt teilnehmen! Kinder unter 15 Jahren dürfen nur mit ihren Eltern an Veranstaltungen der MAA teilnehmen. Gegenstand der Dienste der MAA kann niemals eine Betreuung oder Beaufsichtigung von Minderjährigen sein.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg größtenteils vom/von der HundebesitzerIn / HundeführerIn selbst abhängt. Wie viele Trainingsstunden nötig sind, um das jeweils angestrebte Ziel zu erreichen, kann zu Beginn des Trainings nicht kalkuliert werden. Eine eventuelle Abschätzung ist keine Garantie, dass die abgeschätzte notwendige Zeit auch tatsächlich ausreichend ist, um das jeweils angestrebte Ziel zu erreichen.

ANMELDUNG ZU VERANSTALTUNGEN ODER DER MANTRAILING TRAINER AUSBILDUNG

Es muss eine für das jeweilige Land in der die Veranstaltung stattfindet, eine gültige Haftpflichtversicherung (mindestens 725.000 Euro) für den Hund bestehen. Auf Verlangen ist ein Nachweis zu erbringen. Die MAA erklärt sich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Für entstandene Schäden an Mensch, Tier und/oder anderen Sachen haftet der/die HundehalterIn.

Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich verbindlich zu der von Ihnen ausgewählten Mantrail Academy Austria (im Folgenden kurz MAA genannt) Veranstaltung an.
Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und Informationen über Anfahrt und Übernachtung. Für Ihre Übernachtung und Ihre Versorgung sind Sie selbst verantwortlich, außer es wird in der Veranstaltung explizit anders angeboten.

Sollten Sie innerhalb einer Woche nach Anmeldung keine Bestätigung von uns erhalten haben, schicken Sie uns bitte eine kurze Info per E-Mail.

Falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist, informieren wir Sie entsprechend und bieten Ihnen einen Platz auf der Warteliste an.

Kommt eine Veranstaltung aufgrund Krankheit des Seminarleiters oder durch andere wichtige Gründe nicht zustande, gibt es einen Ersatztermin, der natürlich raschestmöglich bekanntgegeben wird. Es wird darauf geachtet, diesen mit allen für diese Veranstaltung gebuchten Teilnehmern zu akkordieren.

Weitere Verpflichtungen bestehen für den Veranstalter nicht.

TEILNEHMENDE HUNDE

Die an Veranstaltungen der MAA teilnehmenden Hunde dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben, müssen frei von Parasiten und geimpft sein. Läufige Hündinnen dürfen an Trainings, Vorträgen, Seminaren oder Ausbildungen ausschließlich nach vorhergehender Absprache mit der MAA (mindestens eine Woche vor Kursbeginn) teilnehmen. Auf Verlangen ist ein Nachweis zur Gesundheit des Hundes zu erbringen (tierärztliche Bestätigung, Impfpass). Der/die BesitzerIn kann ohne seinen/ihren Hund die gebuchten Veranstaltungen der MAA fortsetzen.
Das Mitbringen von Hunden zu Theorieveranstaltungen muss im Vorfeld mit der MAA abgesprochen werden.

TEILNAHMEGEBÜHR

Die gesamte Teilnahmegebühr ist entweder wie im Anmeldeformular vorgesehen oder 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen, außer es gibt andere schriftliche Zahlungsvereinbarungen. Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen aus dem Ausland die Spesen zu Lasten des Auftraggebers gehen.


VERTRAULICHKEIT


Alle TeilnehmerInnen verpflichten sich, Informationen über alle anderen TeilnehmerInnen streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Werbezwecke zu nutzen.

VERANTWORTUNG

Jede Person nimmt auf eigene Verantwortung für sich und seinen Hund teil und macht aus evtl. Folgen keinerlei Ansprüche geltend.
Die MAA ist berechtigt, einzelne Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt auch ohne Vorwarnung von der Ausbildung auszuschließen, wenn sie den Anweisungen der Trainer nicht Folge leisten, durch ihr Verhalten den planmäßigen Ablauf der Veranstaltung stören, sich nicht teamfähig zeigen, die Ausbildung der anderen Teilnehmer beeinträchtigen oder einen anderen Teilnehmer oder Trainer in unverhältnismäßiger Weise beschimpfen, beleidigen, ihn bedrohen oder gar tätlich angreifen. Je nach Schwere des Fehlverhaltens des betreffenden Teilnehmers bzw. der von ihm ausgehenden Beeinträchtigung für andere Teilnehmer entscheidet der Trainer, ob er ihn einmalig verwarnt und dabei mit dem Ausschluss bei Fortsetzung droht oder ihn sofort von der Ausbildung ausschließt.

PREISE

Die Preise sind, wenn nicht anders angegeben in Euro.

SONSTIGES

Ton- und Videoaufnahmen sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung aller TeilnehmerInnen, des Trainers und von Seiten der MAA erlaubt.

Für Unfälle auf dem Weg zum Seminar und im Seminargebäude wird nicht gehaftet.

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

HAFTUNG

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass jeder Teilnehmer mit vorgenannten Bedingungen einverstanden ist, an der gebuchten Veranstaltung in eigener Verantwortung teilnehmen wird und aus eventuellen Folgen keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.

Hinsichtlich der Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die MAA nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten haftet. Gleiches gilt für sonstige Personen, sofern die MAA sich deren Verhalten zurechnen lassen muss. Für die körperliche Eignung (auch des Hundes) zu unseren Veranstaltungen haften die Teilnehmer selbst.

REGELUNG BEI ABSAGE BZW. RÜCKTRITT

Bei Absage bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn, kann ein anderes, gleichwertiges Seminar der MAA besucht werden, andernfalls verfällt der Platz.
Es erfolgt keine Geldrückerstattung bzw. es besteht weiterhin Zahlungsverpflichtung.

Bei der Anmeldung zur Trainerausbildung ist eine Anzahlung - wie im Anmeldeformular angegeben - zu leisten.
Bei Rücktritt vor Start der Ausbildung verfällt diese Anzahlung. Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Ausbildungsstart besteht weiterhin Zahlungsverpflichtung der gesamten Summe.
Bei Rücktritt innerhalb der Ausbildung ist der gesamte Ausbildungsbetrag wie im Anmeldeformular ausgemacht, fällig. Es erfolgt keine Geldrückerstattung bzw. es besteht weiterhin Zahlungsverpflichtung.




Besondere ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN für die Mantrailing Trainer Ausbildung:

-
Voraussetzungen für die Trainerausbildung:
(a) mindestens 50 eigene Trails
(b) Video eines eigenen Trails
(c) Bewerbungsbogen (anzufragen bei der MAA)

- Die Ausbildungsgebühr ist 3 Monate vor Ausbildungsstart fällig.

- Die Ausbildungsgebühr wird bei einem Ausstieg aus der Ausbildung oder Kündigung, nicht zurück erstattet. Bei Nicht- Einhalten der monatlichen Ratenzahlungen oder Ausstieg aus der Ausbildung und Ratenvereinbarung wird unverzüglich die Gesamtsumme fällig.

- Bei Rücktritt vor Start der Ausbildung verfällt die Anzahlung.

- wird ein Teil der Ausbildung versäumt, so kann dieser auf eigene Kosten privat im Einzelsetting (gegen entsprechenden Kostenaufwand) oder im nächstfolgenden Kurs nachgeholt werden. Wird im nächstfolgenden Kurs nachgeholt, so verschiebt sich die gesamte weitere Ausbildung in diesen Kurs.

- Zulassung zur Abschlussprüfung:
(a) Besuch aller Module
(b) Besuch aller Praxistage
(c) positive Zwischenprüfung
(d) Traillogbuch von mindestens 200 eigenen Trails oder 100 Trails und gleichwertige Ausbildung und Erfahrung in der Nasenarbeit

- wird die Zwischenprüfung nicht bestanden, so kann diese am Tag der Abschlussprüfung absolviert werden. Hier müssen dann bei der Zwischenprüfung alle Module positiv bestanden werden, um die Abschlussprüfung am gleichen Tag absolvieren zu dürfen.

- wird die Zwischenprüfung im zweiten Anlauf nicht bestanden, gibt es kein Anrecht die Abschlussprüfung zu absolvieren. Erst muss zu einem späteren Zeitpunkt (in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung zu vereinbarendem Termin, gegen Kostenersatz) die Zwischenprüfung positiv wiederholt werden. Erst danach gibt es die Zulassung zur Abschlussprüfung (ebenfalls zu einem in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung zu vereinbarenden Termin, gegen Kostenersatz)

- wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so besteht die Möglichkeit diese zu einem neuen Zeitpunkt (in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung zu vereinbarenden Termin, gegen Kostenersatz) nachzuholen.

- wird die Abschlussprüfung auch im zweiten Anlauf nicht bestanden, so ist ein Jahr Wartezeit einzuhalten, um erneut und letztmalig antreten zu dürfen. In dieser Wartezeit müssen praktische Trainingseinheiten durch Videos unterlegt werden. Auch dieser neue Termin für die Abschlussprüfung ist mit der Ausbildungsleitung zu vereinbaren, und mit Kostenersatz abzufinden.

- gesamt darf man zu jeder Prüfung drei Mal antreten. Werden die Prüfungen im dritten Durchgang nicht bestanden, so gilt die gesamte Ausbildung als nicht bestanden.

- es steht den Kursteilnehmern während ihrer Ausbildungszeit jederzeit zu, Trainings oder Seminare der MAA (mit gleicher Ausbildungsleitung) ohne Hund gegen Voranmeldung kostenfrei zu besuchen.

- Aufnahme zu den lizenzierten Trainern:
(a) positive Abschlussprüfung
(b) mindestens 5 Jahre praktische Trail-Erfahrung
(c) Traillogbuch von mindestens 400 eigenen Trails
(d) Erste Hilfe Kurs Mensch über mind. 16 Stunden
(e) eigener Hund wird in der höchsten Ausbildungsstufe (Einstzüberprüfung der MAA Stufe 1) oder im Einsatz (überprüft von einer Einsatzorganisation) geführt
(f) mindestens 5 besuchte Seminare der Ausbildungsleitung der MAA





Unsere AGB können jederzeit aufgrund neuer Gesetzeslage, Änderung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse oder anderer wichtiger Gründe geändert werden. Jede Änderung ist rechtsverbindlich, sobald die geänderten AGB unter http://www.mantrail.at abrufbar sind.

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.


Februar, 2019
Mantrail Academy Austria, Karina Kalks, Lindengasse 53, 2230 Gänserndorf

Gerichtsstand: Gänserndorf / Niederösterreich / Österreich